Im Kleingartenwesen
zu Hause
LKV – Ihr Partner für umfassenden Versicherungsschutz im Kleingartenwesen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Vereine, Verbände sowie für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner an, die im Kleingartenwesen organisiert sind. Mit unserer Erfahrung und Expertise wissen wir genau, worauf es bei der Absicherung Ihrer Gemeinschaft ankommt.
Unsere Kooperation mit der Janitos Versicherung AG mit Sitz in Heidelberg und der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG mit Sitz in Köln, ermöglicht es uns, Ihnen hochwertige und zuverlässige Versicherungsprodukte zu bieten, die optimal auf die Bedürfnisse im Kleingartenwesen zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf unsere Partnerschaft und genießen Sie den umfassenden Schutz, den Ihre Verbände, Vereine sowie Kleingärtnerinnen und Kleingärtner verdienen.
Als Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice lautet unsere Prämisse:
Als Landesverbands-Kleingarten-
versicherungsservice
lautet unsere Prämisse:
Im Kleingarten-
wesen zu Hause.
Denn wir definieren unser primäres Ziel darin, direkt für Sie, also den organisierten Vereinen und Verbänden, sowie den einzelnen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern den bestmöglichen Versicherungsschutz bei möglichst konstanten und günstigen Beiträgen anzubieten.
Unser Leistungsversprechen beinhaltet auch, dass Sie mit unserem Schadenteam in Köln motivierte und qualifizierte MitarbeiterInnen vorfinden, die von Ihnen gemeldeten Schäden rasch und umfassend bearbeiten. So kann eine dauerhafte, qualifizierte und kleingärtnerorientierte Betreuung im Versicherungswesen und der damit verbundenen Schadenbearbeitung sichergestellt werden.
Wir laden Sie ein, dieses Internetangebot zu nutzen, um sich einen Überblick über unser umfassendes Leistungsangebot zu verschaffen, und freuen uns, für Sie da zu sein!
Ihr Team vom LKV… Im Kleingartenwesen zu Hause!
Versicherungsangebote für Verbände und Vereine und deren Organe
Versicherungs-
angebote für Verbände und Vereine und deren Organe
Vermögensschaden-Haftpflicht
Der Versicherungsschutz mit einer Vermögensschaden-Haftpflicht erstreckt sich auf reine Vermögensschäden, die durch fahrlässige Verstöße während der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten entstehen und die zu einer Haftpflicht nach gesetzlichen Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts führen. Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden darstellen und auch nicht aus diesen hervorgehen.
Beispiele für reine Vermögensschäden im Kleingartenwesen
- Erhobene Mitgliedsbeiträge, die aufgrund von Fehlern bei der Buchführung oder durch Veruntreuung von Vereinsgeldern nicht eingezogen wurden.
- Entgangene Einnahmen durch nicht korrekte Abrechnung verpachteter Parzellen oder Nichteinhaltung der Pachtverträge.
- Finanziell entstandene Verluste durch falsch abgerechnete Wasser- oder Stromkosten.
- Finanzielle Schäden durch Bestrafungen, wegen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen, etwa durch Umweltauflagen oder Bauvorschriften.
- Finanzielle Verluste wegen unzureichendem Versicherungsschutz, wie etwa durch Diebstahl oder Vandalismus.
Unsere Serviceleistungen im Schadensfall
- Wir überprüfen, ob eine Haftung besteht.
- Wir übernehmen berechtigte Schadenersatzansprüche und entlasten Sie somit finanziell.
- Wir wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab und übernehmen dabei die indirekte Funktion des Rechtsschutzes.
Profitieren Sie von unserer Vermögensschaden-Haftpflicht und sichern Sie sich und Ihren Verband oder Verein gegen finanzielle Risiken ab.
Vereins-Haftpflicht
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt Verbände und Vereine als juristische Personen und deren Organe als natürliche Personen gegen finanzielle Risiken, die durch Schadenersatzansprüche Dritter entstehen können. Sie tritt ein, wenn der Versicherte gesetzlich dazu verpflichtet ist, einem Dritten Schäden zu ersetzen, die er diesem durch sein Handeln oder Unterlassen zugefügt hat. Dies umfasst sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.
Beispiele für Personen- und Sachschäden
- Ein Kind klettert auf einem regelmäßig inspizierten Klettergerüst des Vereinsgeländes, doch ein Holzbrett bricht plötzlich. Das Kind stürzt und erleidet einen Armbruch mit Langzeitfolgen. Die Krankenkasse des Kindes oder die Eltern des Kindes stellen Regress- und Schadensersatzansprüche gegen den Verein.
- Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Laubentfernung gemäß den Vereinsregeln rutscht ein Besucher der Kleingartenanlage auf nassem Herbstlaub aus und bricht sich das Bein. Die Krankenkasse des Besuchers stellt Regressansprüche an den Verein.
- Am Vereinszaun steht unbemerkt ein Nagel heraus, an dem sich ein Passant seine Hose zerreißt. Er stellt Schadenersatzansprüche gegen den Verein.
- Bei Erdarbeiten zur Installation einer neuen Wasserleitung des Vereins wird versehentlich eine Stromleitung beschädigt, die zur Versorgung des angrenzenden Wohngebietes dient. Das Stromunternehmen stellt Schadenersatzansprüche an den Verein.
- Beim Löschen eines Feuers in einem Vereinslagerhaus gelangen Substanzen, die dort für das Betreiben eines Vereinshauses gelagert wurden, mit dem Löschwasser in das Grundwasser. Für den verursachten Umweltschaden wird der Verein haftpflichtig gemacht.
Unsere Serviceleistungen im Schadensfall
Im Schadensfall bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und Sicherheit. Sollten Sie oder Ihre Organisation während der Versicherungsdauer einen Personen- oder Sachschaden verursachen und daraufhin von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Wir überprüfen sorgfältig, ob eine Haftpflicht besteht und in welchem Umfang.
- Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von uns ausgeglichen, sodass Sie finanziell entlastet werden (Freistellungsfunktion).
- Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden von uns abgewehrt, um Sie vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen (Passive Rechtsschutzfunktion).
Profitieren Sie von unserer Vereins-Haftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz und Unterstützung bei der Bewältigung von Schadensersatzforderungen bietet und so die finanzielle Stabilität der versicherten Organisationen sichert.
Kollektiv-Unfall
Die Kollektiv-Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die Vereinsmitglieder erleiden, während sie aufgrund ihrer Mitgliedschaftsverpflichtungen an Gemeinschaftsarbeiten teilnehmen. Dies umfasst Arbeiten, die vom Vereinsvorstand innerhalb oder außerhalb des Vereinsgeländes angesetzt wurden, sowie Tätigkeiten als Helfer bei Vereinsfesten und in Vereinshäusern.
Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder ohne Namensnennung
Der Versicherungsschutz gilt für Vereinsmitglieder, die im Rahmen des Kleingartenwesens in Vereinshäusern, bei Gemeinschaftsarbeiten, Veranstaltungen oder ähnlichen Aktivitäten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kleingartenanlage, tätig sind. Die Versicherung erfolgt ohne namentliche Nennung.
Versicherungsleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Leistungen im Invaliditätsfall
- Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten
- Kurkostenbeihilfe
- Unfallbedingt erforderliche kosmetische Operationen
Für die Anmeldung zur Versicherung gelten folgende Mindestanzahlen an zu versichernden Personen:
- Bis zu 150 Vereinsmitglieder – mindestens 6 zu versichernde Personen
- 151 bis 500 Vereinsmitglieder – mindestens 10 zu versichernde Personen
- Über 500 Vereinsmitglieder – mindestens 15 zu versichernde Personen
Profitieren Sie und Ihre Vereinsmitglieder von der Kollektiv-Unfallversicherung, die umfassenden Schutz bietet, ohne dass eine individuelle Anmeldung erforderlich ist.
Vereinsheim
Die Vereinsheim-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Vereinsgebäude und die darin befindlichen Gegenstände. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab und übernimmt die Kosten für notwendige Reparaturen, sodass der Vereinsbetrieb schnell wieder aufgenommen werden kann.
Die Inhaltsversicherung schützt die im Vereinsheim befindlichen Gegenstände vor Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturmschäden und Glasschäden.
Versicherungsschutz für das Vereinsgebäude und dessen Inhalt
1. Die Gebäudeversicherung deckt den Schaden am Vereinsheim ab und deckt folgende Gefahren:
- Feuer
- Sturm und Hagel
2. Die Inhaltsversicherung deckt den Schaden an den im Vereinsheim befindlichen Gegenständen ab und deckt folgende Gefahren:
- Feuer
- Einbruch-Diebstahl
- Vandalismus
- Glas
- Sturm und Hagel
Zusätzlicher Schutz innerhalb der Feuer-Versicherung
- Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme
- Schäden durch Überspannung infolge von Blitzeinschlägen
Profitieren Sie von der Vereinsheim-Versicherung, um Ihren Verein optimal abzusichern. So können Sie sich vollständig auf Ihre Aktivitäten und Mitglieder konzentrieren, ohne sich um unvorhergesehene Schäden und deren finanzielle Folgen sorgen zu müssen.
Senden Sie uns Ihre bisherige Police und die dem bisherigen Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen gerne zu. Zusätzlich schicken Sie uns bitte die letzte Prämienrechnung zu. Wir unterbreiten Ihnen rasch ein entsprechendes Angebot!
Dienstfahrten-Kasko
Die Dienstfahrten-Kaskoversicherung bietet Vorstandsmitgliedern eines Kleingartenverbandes oder -vereines einen wichtigen Schutz für ihre privaten Fahrzeuge, bei einem selbst verschuldeten Unfall oder durch Fahrerflucht des Schädigers während einer Dienstfahrt für den Verband oder den Verein.
Versicherte Personen
- Gewählte Vorstandsmitglieder eines Kleingartenverbandes
- Gewählte Vorstandsmitglieder eines Kleingartenvereins
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz greift während notwendiger Dienstfahrten, die im Auftrag des Vorstandes mit dem privaten PKW durchgeführt werden.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
- Bei Fahrerflucht des anderen Verkehrsteilnehmers.
- Bei Bestehen einer privaten Vollkaskoversicherung, übernimmt die Dienstfahrten-Kasko die Schadensregulierung für Schäden, die während einer Dienstfahrt entstehen. Weder eine Selbstbeteiligung wird fällig noch entsteht eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vorstandsamtes im Verband oder Verein.
Profitieren Sie von der Dienstfahrten-Kaskoversicherung und sichern Sie sich gegen unfallbedingte Beschädigungen Ihres privateigenen Pkw während einer Dienstfahrt für Ihren Verband oder Verein, sei es durch selbst verschuldete Unfälle oder im Falle von Fahrerflucht des Schädigers.
Versicherungsangebote für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
Versicherungs-
angebote für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
Laubenversicherung - LIG
Die Laubenversicherung (LIG) bietet umfassenden Schutz für Vereinsmitglieder sowie für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Sie deckt Schäden an genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten auf Kleingartenpachtflächen gemäß dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ab. Darüber hinaus sind auch die darin befindlichen kleingartenüblichen Gegenstände versichert.
1. Versicherungsschutz für Baulichkeiten (Gebäude) auf Kleingartenrundstücke
- Feuer
- Glasbruch
- Sturm und Hagel
2. Versicherungsschutz für kleingartenübliche Inhalte der versicherten Gebäude auf Kleingartenrundstücke
- Feuer
- Einbruch-Diebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
Zusätzlicher Schutz innerhalb der Feuer-Versicherung
- Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme
- Schäden durch Überspannung infolge von Blitzeinschlägen
- Genießen Sie Ihre Zeit im Grünen ohne Sorgen!
Familien-Unfall
Die Familien-Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Mitglieder und ihren Familienmitgliedern vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Besonders wertvoll ist diese Versicherung, da sie Unfälle abdeckt, die während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage, auf dem direkten Weg dorthin und zurück, sowie bei der Teilnahme an organisierten Vereinsveranstaltungen passieren können. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzliches, von außen einwirkendem Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versicherte Personen
Hauptversicherte Personen
- Vereinsmitglieder
Mitversicherte Personen
- Ehepartner oder Lebenspartner die im gleichen Haushalt leben
- Minderjährige Kinder die im gleichen Haushalt leben
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Situationen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Pflege der Gartenanlage stehen.
- Aufenthalt und Wege
Versicherungsschutz während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage und im Vereinsheim sowie auf dem direkten Weg von der Wohnung oder Arbeitsstelle zur Kleingartenanlage oder zum Vereinsheim und zurück. - Bau- und Reparaturarbeiten
Schutz bei der Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten zur Erstellung, Instandsetzung und Errichtung der Gartenlauben sowie des übrigen Zubehörs der Gartenanlage, einschließlich der Gartenpflege. - Gemeinschaftsarbeiten
Versicherungsschutz bei gelegentlichen Gemeinschaftsarbeiten, die von den Vereinen oder einer übergeordneten Organisation organisiert werden, sofern diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Anlage notwendig und mit den Aufgaben der Organisation vereinbar sind. - Vereinsveranstaltungen
Schutz bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Verein geplant und organisiert wurden. - Vereinsreisen
Versicherungsschutz bei Reisen, die auf Veranlassung des Vereins unternommen werden.
Versicherungsleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Leistungen im Invaliditätsfall
- Erstattung von Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten
- Kurkostenbeihilfe
- Erstattung von bedingt erforderlichen kosmetischen Operationen
Wichtiger Hinweis!
Vorstandsmitglieder von Vereinen erhalten im Falle eines Unfalls eine erweiterte Absicherung. Diese umfasst die Zahlung eines doppelten Krankenhaustagegeldes sowie eines doppelten Tagegeldes.
Profitieren Sie mit der Familien-Unfallversicherung von umfassendem Schutz für Mitglieder und deren Familienangehörigen – insbesondere für die Mitglieder Ihres Kleingartenvereins, die in ihrer Vorstandstätigkeit doppelt abgesichert sind.
Wo wir herkommen
Der LKV ging aus dem gemeinsamen Bestreben folgender Kleingartenverbände hervor:
Der LKV ging aus dem gemeinsamen Bestreben folgender Kleingarten-
verbände hervor:
Braunschweig:
www.gartenfreunde-braunschweig.de
Essen & Hamburg:
www.blw-aktuell.de
Hamburg:
www.gartenfreunde-hh.de
Hessen:
www.kleingarten-hessen.de
Mecklenburg und Vorpommern:
www.gartenfreunde-mv.de
Rheinland:
www.gartenfreunde-rheinland.de
Rheinland-Pfalz:
www.lrp-kleingaertner.de
Saarland:
www.lsk-saarland.de
Schleswig-Holstein:
www.gartenfreunde-sh.de
Downloadbereich
Ihr Weg zu uns!
Sie finden uns im Herzen Kölns mit sehr guter Verkehrsanbindung:
Straßenbahnlinie 1, 7, 9
U-Bahnlinie 3, 4, 12, 15, 16, 18
Buslinie 136, 146
Fußläufig in ca. 300 Metern vom Neumarkt.
Ein Parkhaus befindet sich zudem direkt im Objekt. Die Einfahrt befindet sich über die Große Brinkgasse 30.